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 Zur Info und Aufklärung über


Minikaninchen

 


(die folgenden Texte sind von einer ZwergkaninchenZüchterin im Verein...)


Diese Info findet man aber auf diversen Vereins HP's, wir haben diese übernommen...... mit Absicht !!!

 

 


                                  

Mini-Zwerge sind Typenzwerge

Mini-Zwerge - gibt es das? Nein, Rassekaninchenzüchter sprechen hier von einem besonders kleinen "Typenzwerg". "Minizwerg" ist weder eine Rassenbezeichnung noch eine spezielle Zuchtrichtung, sondern ein besonderer Phänotyp (Erscheinungsbild) des Farbenzwergs und als solcher das normale Ergebnis einer gesunden Farbenzwergzucht.

 

Daher bezeichne ich die "kleineren, kurzohrigen" Farbenzwerge als "Minis", wenn ich mit

Liebhabern spreche, die gerne ein zahmes Tier für zuhause haben möchten, das klein bleibt, große

Augen und kurze Ohren auf einer breiten Stirn hat. Sind Rassezüchter meine Ansprechpartner,

dann kann ich ebenso den Begriff "Typenzwerg" verwenden.  

 

                                                                            

Werden Ihnen Zwerge angeboten, bei der "Minis" als "neue Rasse" oder dergleichen bezeichnet

werden, dann sind das entweder naive oder geschäftsmäßige Angebote. Wer kleinere Tiere untereinander verpaart, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und riskiert dauerhafte Einschränkungen der Fruchtbarkeit und Geburtsprobleme. Die noch stärkere Verzwergung der Rasse wurde vom Zentralverband deutscher Rasse-Kaninchenzüchter (www.ZDRK.de) aus gutem Grund - und durch einen Jahre andauernden Prozess der Forschung und Abwägung - gestoppt.
Auf keinen Fall ist die Verpaarung von "Minis" zu empfehlen!

 ZDRK = bedeutet = Zentralverband Deutscher Rasse Kaninchen

Kleines Mini-Lexikon

"Farbenzwerg, Typenzwerg, Typzwerg": Reinrassiger Farbenzwerg, der innerhalb der empfohlenen Bandbreite zwischen 1,0 kg und 1,5 kg Gewicht (des ausgewachsenen Tieres nach ca. einem Jahr) und einer Ohrenlänge zwischen 4,0 und 7,0 cm liegt. Diese Maße sind Vorgaben des Standard des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V. (ZDRK) zur Erhaltung eines gesunden Maßes in der Farbenzwergzucht.

"Kleiner Typen"- oder "Minizwerg": Die "kleineren" Exemplare von Farbenzwergen sind folglich ca. 1,0 kg bis 1,35 und haben Ohren zwischen 4,0 und 5,5 cm. Diese beiden Maße (1,35 kg und 5,5 cm) bezeichnen gleichzeitig die am höchsten bewerteten Noten bei Ausstellungen von Farbenzwergen in der Rassekaninchenzucht. Sie sind das sogenannte "Zuchtziel".

"Zwergkaninchen": Nicht genau definiertes "kleinbleibendes" Kaninchen ohne Rassenzugehörigkeit. Häufig fälschlich in Zoohandlungen als "Rasse" bezeichnet. ("Kleine Rassen" sind unter anderem die "Kleinschecken", "Klein-Widder" und "Kleinsilber", ca. 2,5-3,5 kg.) Echte Zwergkaninchenrassen mit dem Zwergen-Gen sind unter anderem "Farbenzwerge und Hermelin".

"Teddys, Minis, Löwenköpfchen": Dies sind keine Rassenbezeichnungen, sondern Sammelbegriffe für Kaninchen mit bestimmten Formen und Fellen, die im Handel und in der Hobbyzucht verwendet werden.

"Minizucht": Es handelt sich nicht um eine Spezialzucht oder Spezialrasse, sondern meine Minis sind alles reine Farbenzwerge, und in einem gesunden Wurf habe ich nicht nur Minis, sondern auch Langohren.  Es gibt keine Garantie für die Größe von Nachzucht aus Farbenzwergen. Das liegt an dem Zwergen-Gen dw, das die Basis jeder Zwergkaninchenzucht bildet.

 

"Tierschutz": Es ist aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten, besonders kleine Farbenzwerge mit besonders kleinen Farbenzwergen zu kreuzen (Typenzwerg x Typenzwerg), denn die Nachkommen, die das doppelte Zwergengen erhalten, hätten einen Letalfaktor, das heisst, sie wären nicht lebensfähig.

 Qualzucht : Ist Zucht mit Zwergen unter 1000g. Es zählt das Gewicht, wenn der Zwerg ein Jahr alt ist !

 Zwerge unter 1000 g gehören in Liebhaberhände, aber nicht in die Zucht.

"Verpaarungsregel": Wer also besonders kleine Farbenzwerge (Minis oder kleine Typenzwerge) mit anderen Minis

kreuzt, hat immer tote Jungtiere oder Kümmerlinge, die keine 33 Tage überleben, in den Würfen. Seriöse Züchter

praktizieren dies auf keinen Fall. "Langohr" wird mit" Kurzohr" gepaart. In der breiten Praxis der Farbenzwergzüchter

werden keine Gentests durchgeführt, die einen "langohrigen Typenzwerg" von einem "genetischen Nicht-Zwerg"

sicher unterscheiden würden. Als praktikabel hat sich gezeigt, daß Häsinnen mit einem Gewicht von 1,7 kg und Ohren

von 5,5-7,5 cm (und darüber) zur Fruchtbarkeit und Verbesserung der Würfe beitragen, die mit einem "kleinen

Typenzwerg" mit kurzen Ohren verpaart werden.

 

 

"Wurfstärke": Die Wurfstärken der Farbenzwerge haben sich ständig verbessert, und die kleinen Würfe von 1-2

Jungtieren gehören der Vergangenheit an. Meine Würfe umfassten in 2010 durchschnittlich genau vier Jungtiere,

davon waren zwei Würfe mit drei Jungen von Ersthäsinnen und ein Wurf mit sechs Jungen von einem "Langohr"-Hasen

(Ohren 7,1 cm) mit einer Mini-Häsin. In 2011 hatte ich gleich zweimal 8er Würfe, und durchschnittlich genau 3,8

Jungen! Die 8er-Würfe waren von zwei "Langohr"-Häsinnen

                                                                                   Zur Info : Nach Absprache mit der Verfasserin des oben genannten Textes...

 

habe ich den Text mit auf meine Hompage genommen.  

 

Die Verfasserin heißt Anne B. und ist Mitglied im Kaninchenverein !

                                                

Deutsche Zwergwiddder (Schlappohren) haben das

Zwergen-Gen nicht !

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Holländische Zwergwidder, der Rassen  NHD 's und teilweise die Mini Lop haben das Zwergen -Gen.

 

             Nur zur Info !                                    

Wir sind allerdings keine Schlappohr Züchter und haben die Info ' s so übernommen.

 

                                                                                 

    

 Da ich Aufklärungen auch für Hobbyhalter und Neuzüchter auf vielen HP's vermisse und der obengenannte

 Text evtl. nicht deutich genung ist.............

 möchte ich auf die Hompage / Webseite       http://www. farbenzwerge.de.tl   hinweisen.

 Auf der Hompage von farbenzwerge.de.tlbitte oben schauen bei Rassen/Farben, anklicken,dann

 runterscrollen bis die ca die 1 + 2 Rassen fast zuende sind.

 Dann folgt eine weitere sehr gut beschriebene Aufklärung über das Zwergengen, Doppelgen

und das Typenzwerg  x  Typenzwerg   Verpaarungen

 nach § 11 des Tierschutzgesetzes verboten sind

und seriöse Züchter  sich daran halten.

Weil es viel zuwenig Infos darüber gibt, würde ich mich freuen, wenn auch

andere diese Texte zur Aufklärung mit auf ihre Hompage nehmen !